Vorteile der Behandlung beim Wahlarzt

Dr. Nimmerrichter ist seit 1991 niedergelassene Wahlärztin. Die Wahlarztregelung bringt für Sie als Patient eine Reihe von Vorteilen, nämlich, dass

  • ausreichend Zeit für Sie und Ihre gesundheitlichen Probleme vorhanden ist
  • die Ordinationszeiten flexibel sind und sich weitgehend nach Ihren Bedürfnissen richten
  • Sie keine Wartezeiten haben
  • niemand etwas von Ihrer Behandlung erfahren muss (Diskretion und Verschwiegenheitspflicht)
  • Sie einen großen Teil der Behandlungskosten durch die Kasse/Versicherung rückerstattet bekommen, wenn eine krankheitswertige Diagnose vorliegt.

Sollten Sie Fragen haben, oder einen Termin vereinbaren wollen, zögern Sie nicht, Kontakt aufzunehmen.